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Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft wird als organisatorisch und finanzwirtschaftlich gesondertes (nicht wirtschaftliches) Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Eigenbetriebsform und § 3 der ThürEBV geführt. Die Abfallwirtschaft nimmt als Teil der Verwaltung des Landkreises die Entsorgungspflicht im Sinne von § 15 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) wahr. Sie ist zuständig für die Abfallentsorgung im Sinne der Vorschriften des Thüringer Abfallgesetzes (ThürAbfG) und betreibt diese als öffentliche Einrichtung. Der Tätigkeitsbereich der Abfallwirtschaft erstreckt sich auf das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises. In der Abfallwirtschaft werden im Wesentlichen die Aufgaben:
  • Abfallentsorgung des Landkreises
  • Gebühreneinzug
  • Abfallberatung
  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen sowie
  • die Öffentlichkeitsarbeit verwirklicht.
Die Entsorgung von Abfällen umfasst das Einsammeln, Befördern, Behandeln sowie die Abfallverwertung. Zur Durchführung der Entsorgungsleistungen bedient sich der Betrieb beauftragter Dritter. Die Grundlagen der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Siedlungsabfällen aus dem Saale-Holzland-Kreis sind in der Abfallwirtschaftssatzung vom 07.01.2010 geregelt.

 

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